Gruppenführer
Lernziel:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.
Lernunterlage Gruppenführer Teil 1 Lernunterlage Gruppenführer Teil 2 |
Musterstundenplan (NABK) |
Lehrgangsbescheinigung und Lehrgangszeugnis |
Ergänzend zur Lernunterlage steht für den Brandsicherheitswachdienst die VB-Info Nr. 1 des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen zur Verfügung. Diese erhalten Sie
hier.
Die Kenntnis folgender Feuerwehr Dienstvorschriften wird für den Gruppenführerlehrgang vorausgesetzt:
FwDV 1 - Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
FwDV 3 - Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
FwDV 7 - Atemschutz
FwDV 10 - Tragbare Leitern
Die Führungsausbildung basiert auf diesem Grundlagenwissen. Eine wiederholte Schulung der handwerklichen Tätigkeiten ist nicht vorgesehen.
Downloadbereich FwDV