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Resümee und Ausblick

Haupteingang im "neuen Design" (seit September 2001)
Haupteingang im "neuen Design" seit September 2001

Wie die Ausführungen zeigen, stellt die Entwicklung des Lehrgangsangebotes an der Niedersächsischen Landesfeuerwehrschule ein Spiegelbild der sich im Laufe der Zeiten ergebenden Einsatzerfordernisse dar.

Eine gravierende Veränderung in der Ausbildung für den hauptberuflichen Teil der Feuerwehren wird sich zukünftig aus der Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (APVOFeu) ergeben. Diese Auswirkungen lassen sich in Stichpunkten skizzieren:

  • neue APVOFeu (vom26.03.2001, gültig ab 04.04.2001)
  • daraus leiten sich die neuen Laufbahnlehrgänge für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (mD) und den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Brandinspektor (BI) Teil 1 und Teil 2) ab; hierbei ist weiterhin der Laufbahnlehrgang mittlerer Dienst (mD) als Zwischenprüfung für die Laufbahnausbildung des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vorgesehen;
  • die neue APVOFeu sieht vor, dass bis zum 31.12.2005 die Regelungen des § 12 der alten APVOFeu ("Oberbrandmeisterlehrgang") für Beamtinnen und Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes ohne Gruppenführerausbildung anwendbar bleibt;
  • eine Bedarfsabfrage hat ergeben, dass ca. 400 Lehrgangsplätze bis zum 31.12.2005 für die OBM-Ausbildung erforderlich sind; daraus ergeben sich 80 OBM-Plätze pro Jahr;
  • aus dem Tätigkeitsbericht der Feuerwehren lässt sich für den Bereich der hauptberuflichen kommunalen Feuerwehren sowie der hauptberuflichen Werkfeuerwehren ein Bedarf von 80 mD-Plätze pro Jahr ableiten;
  • auf Grund der Personalsituation der hauptberuflichen kommunalen Feuerwehren ist der Beginn der neugestalteten Inspektorenausbildung erstmalig in der 2. Hälfte 2002 eingeplant;
  • die Erweiterungsmaßnahmen der Nds. Landesfeuerwehrschule Celle werden im Kalenderjahr 2001 so weit abgeschlossen sein, dass ab dem Kalenderjahr 2002 sieben Parallellehrgänge mit einer Gesamtzahl von 160 Lehrgangsteilnehmern angeboten werden können; diese Größen resultieren aus der Kapazitätsberechnung von 1992, wonach Lehrgänge der Größenordnung 2 x 30 Lehrgangsteilnehmer und 5 x 20 Lehrgangsteilnehmer vorgesehen sind;
  • aus Sicht der Nds. Landesfeuerwehrschule Celle können grundsätzlich maximal zwei Parallellehrgänge für die hauptberufliche Ausbildung eingeplant werden; wegen der o.g. Lehrgangsbemessung ergibt sich daraus eine Obergrenze von maximal 50 Lehrgangsteilnehmern pro Woche für die hauptberufliche Ausbildung. In der Hauptphase der Übergangszeit bedeutet dies, dass ca. 27 % der Schulkapazität für die hauptberufliche Ausbildung reserviert wird.
Die Niedersächsische Landesfeuerwehrschule Celle im Jahre 2001

Die Niedersächsische Landesfeuerwehrschule Celle im Jahre 2001

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